Sehr geehrte Mitglieder,

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

folgendes Schreiben ist am 17. März 2020 mit dem ZDH abgestimmt und an die Ministerpräsidenten der Länder, alle Landesverbände und ihre Innungen, dem Deutschen Bauernverband und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gegangen. Gleichzeitig erfolgt laufend eine enge Abstimmung mit dem ZDH, VDMA und dem DBV. 

Bezüglich der aktuellen Corona-Krise möchten wir den Besonderheiten und Notwendigkeiten in unserer Branche dringend Aufmerksamkeit verleihen. Zur Aufrechterhaltung der Nahrungsmittelproduktion ist in Deutschland der Land- und Baumaschinenhandel mit seinen Werkstätten systemrelevant.

Folgend Situation besteht:

 

  • Die Vollauslastung der handwerklichen Werkstätten in der sog. Außenwirtschaft, vor allem in den ländlichen Räumen, ist zurzeit gegeben.
  • Aufgrund des milden Winters und mehr als ausreichender Niederschlags-versorgung der Böden, ist die Frühjahrssaison in der Landwirtschaft bereits über früh gestartet: Der Maschineneinsatz bspw. bei Aussaat, Boden-düngung und Pflanzenerstschutz ist hoch, der in den vielen Mittel-Gebirgslagen und sonstigen Grünlandregionen so wichtige 1. Grünschnitt (Anfang April) steht an. Die hohe Güllebevorratung bei den Landwirten zwingt zu baldiger Ausbringung. Es kommt sozusagen vieles auf einmal in diesem Jahr.
  • Die Melk- und Futtertechnik-Betriebe in der sog. Innenwirtschaft sind gerade im Hinblick auf die zunehmende Automatisierung und Digitalisierung in den Ställen 24 Stunden, 365 Tage im Jahr gefordert, die Versorgung der Landwirtschaft mit Service- und Reparaturdienstleistungen zu gewährleisten, insbesondere Notdiensten – dies nicht nur um zu erzeugen, ggf. auch zum Schutz der Tiere, die gemolken und gefüttert werden müssen.
  • Der Landmaschinen-Fachhandel hat hohe Maschinenbestände bestellt und bevorratet. Die kapitalintensiven Anlagegüter müssen nun ausgeliefert werden, können aber z.T. nicht zugelassen werden, da die Straßen-verkehrsämter z.T. nicht arbeiten. Hier tun sich schnell Liquiditätsengpässe beim Handel bei bestehenden Zahlungsverpflichtungen auf. Wir regen die Einrichtung eines Notdienstes für gewerbliche Betriebe bei den Straßenverkehrsämtern an.
  • Die Auslieferungen sind vor allem als Ersatzbeschaffungen für die Landwirte unerlässlich, um in den heutigen modernen Betriebsformen und Arbeitsketten arbeiten zu können.
  • Hersteller der Landmaschinenbranche sind in der Regel vollausgelastet. Diese Maschinen müssen vom Handwerk vor dem Einsatz komplettiert und einsatzbereit hergerichtet und ausgeliefert werden, ggf. sind Gewährleistungsarbeiten notwendig und oft müssen diese zugelassen werden.
  • Sollten Aufträge nicht bearbeitet werden können, z.B. bei Zusammen-brechen der Lieferkette, sind hohe Personalkosten und Lagerbestände für Gebraucht- und Neumaschinen zu befürchten, die für die Unternehmen existenzgefährdend sind.
  • Die Ersatzteilversorgung der technisch hochwertigen Maschinen ist hoch sensibel, sie ist beim Großhandel und den Herstellern zu sichern, eine Bevorratung beim Handel vor Ort ist in der Regel für nur kurze Bevorratungsperioden gewährleistet. Schon jetzt kommt es zu Engpässen.
  • Bei evtl. knappem Personalbestand, bei etwaigen Erkrankungen von Belegschaften in den Werkstätten als auch in den Verwaltungen, sind die in der Saison und Ernte ohnehin nicht praxisgerechten geregelten Begrenzungen der Arbeitsschutzgesetze nicht einzuhalten. Hier muss es Sondergenehmigungen geben.
  • Die Vegetationsperiode hat begonnen. Pflanzen wachsen im Frühjahr stärker als im Saisonverlauf. Das gilt auch für öffentliches und privates Grün. Setzt man dessen Pflege aus, führt das an neuralgischen Stellen zur Gefährdung des Straßenverkehrs. Insofern gilt auch für die Vertriebs- und Service-stationen von Forst-, Reinigungs-, Garten- und vor allem Kommunaltechnik eine gewisse Unverzichtbarkeit.
  • Insofern gilt auch für die Vertriebs- und Service-stationen von Forst-, Reinigungs-, Kommunal- und Gartentechnik eine gewisse Unverzichtbarkeit.

Evtl. Quarantäne-Bestimmungen sind aus den o.g. Gründen für die Betriebe des Land- und Baumaschinenhandels als auch des Handwerks sehr sensibel zu handhaben. Ausnahmeregelungen sind ggf. erforderlich, da ohne den Service und die Reparatur des Maschinenparks der Landwirtschaft ein unmittelbarer Ausfall der landwirtschaftlichen Produktion die Folge sein wird.

Ein branchen-bezogenes Förderprogramm/Rettungsprogramm ist zur Existenzsicherung der kleinen und mittleren Betriebe des LandBauTechnik Handels und des Handwerks wichtig. Die Margen des Fachhandels sind im Neuvertrieb inzwischen derart gering, die Ertragskraft, Rücklagen und Kapitalkraft der Betriebe sind geschwächt durch zwei aufeinanderfolgende Dürrejahre in 2018 und 2019, so dass eine Förderung über Bürgschafts- und Kreditprogramme hinaus wichtig wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Kopplin, Präsident                  und                       Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer