Vermeidung von Betriebsstilllegungen im zweiten Lockdown

  Der zweite Lockdown ist da und mit ihm abermals die Fragen: Was ist ab heute (Mittwoch, 16.12.2020) erlaubt und wie kann man möglichen Betriebsstilllegungen der lokalen Behörden entgegentreten und wie können damit verbunden Themen wie z.B. die Notbetreuung der Kinder von Mitarbeitern in Schulen und Kindertagesstätten in Anspruch genommen werden? Der LandBauTechnik-Bundesverband gibt Antworten.