Seit dem 01. Oktober 2025 hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) die Projektträgerschaft übernommen. Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen. Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen.
„Ein wichtiges und richtiges Signal! In Zeiten, in der die Investitionsbereitschaft angespannt ist, bietet dieses Förderprogramm einen guten Anreiz für eine gezielte CO2 Einsparung und für die Investition in neuste Technik, u. a. auch in mobile Technik wie etwa Speicher, Ladestationen, E Traktoren oder E-Radlader“, sagt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LandBauTechnik-Bundesverbands. „Auf der Agritechnica sind viele Innovationen und Produkte vorgestellt worden, die für die Innen- und Außenwirtschaft und damit auch für den Handel und das Handwerk interessant sind und nun gefördert werden“, so Oelck weiter.
Die Bandbreite förderfähiger Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz ist groß: Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 Prozent.
Welche Förderungen sind möglich?
Im Rahmen der Einzelmaßnahmen sind einzelne oder mehrere Investitionen eines antragstellenden Unternehmens zum direkten Austausch und zur Nach-, Um- oder Erstausrüstung von einzelnen, technisch hocheffizienten Maßnahmen förderfähig, sofern diese der CO2-Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen. Antragsberechtigt sind, unabhängig von der gewählten Rechtsform, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die landwirtschaftliche Primärproduktion betreiben. Der Unternehmensstandort (der auch die Förderung betrifft) muss in Deutschland liegen. Auch Nebenerwerbsbetriebe können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag stellen.
Die Förderhöhen orientieren sich am Förderbedarf einer spezifischen Maßnahme und der als notwendig erachteten Anreizwirkung. Der Förderbedarf sowie die Einstufung einer Einzelmaßnahme in eine Förderkategorie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Beratung und Hintergrundinformationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz sind u.a. bei der FNR (https://energieeffizienz.fnr.de/). Mail: energieeffizienz@fnr.de, Hotline: 03843 6930 650 zu erhalten. Hier stehen Experten auch für Rückfragen zu Neuerungen und Änderungen hinsichtlich des Programms zur Verfügung.
Die Wartung und der Reparatur von Hochvoltfahrzeugen und Systemen ist nur Fachkräften vorbehalten
In der LandBauTechnik (LBT) werden zunehmend elektrifizierte Maschinen eingesetzt. Von Hochvoltsystemen spricht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), sobald in der Fahrzeug- und LandBauTechnik Systeme mit Wechselspannungen über 30 V bis 1 kV oder mit Gleichspannungen über 60 V bis1,5 kV betrieben werden. „Händler und Handwerker, die in ihren Werkstätten oder im Service an derartigen Systemen arbeiten wollen, sind auch in der LandBauTechnik-Branche verpflichtet und verantwortlich für das sichere Arbeiten an Maschinen mit Hochvolt-Systemen“, sagt Torsten Grantz, Projektleiter Berufliche Bildung im LandBauTechnik-Bundesverband. Zu den zentralen Unternehmerpflichten für sicheres Arbeiten zählen u. a. die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen oder die Unterweisung der Mitarbeitenden – wie sie im Arbeitsschutzrecht und in den DGUV-Vorschriften beschrieben und konkretisiert. Unternehmer müssen aber auch sicherstellen, dass Mitarbeitende für die jeweiligen Tätigkeiten geeignet und entsprechend qualifiziert sind. Deshalb brauchen Servicewerkstätten zwingend qualifizierte und geprüfte Fachkundige Personen Hochvolt für die Land- und Baumaschinentechnik. Dafür werden Gesellen, Meister und Ingenieure entsprechende der der DGUV Information 209-093 zu Fachkundigen Personen Stufe 3S qualifiziert. So sind sie befähigt, an verbundenen HV-Systemen der LandBauTechnik zu arbeiten und können Gefährdungen und Fehler auch beim Kunden auf dem Feld oder der Baustelle sicher beurteilen und zu diagnostizieren.
Extra für die Land- und Baumaschinentechnik wurde vom LandBauTechnik-Bundesverband in Zusammenarbeit mit führenden Herstellern, dem VDMA und der BGHM ein Qualifizierungsstandard für die Branche erarbeitet. „Die Technologien, Prozesse und Gefährdungen sind andere als in der Kfz-Branche. Wir sind ein eigenes zulassungspflichtiges Handwerk“, so Torsten Grantz. „Daher erkennen wir in Deutschland nur die Abschlüsse der über 30 auditierten Bildungsträger aus unserem Handwerk und von unseren Herstellern an, denn diese bieten die Schulung und Prüfung, mit Experten und Ausstattung, aus unserer Branche.“ Der Abschluss der Fortbildung wird gegenseitig anerkannt, was Doppelschulungen und hohe Kosten von Insellösungen vermeidet. Über 1.700 Schulungen sind bereits durchgeführt worden. (LH)
Die Übersicht der auditierten Hochvolt KUrsstätten finden Sie hier.
BU: Dr. Michael Oelck vom Bundesverband LandBauTechnik sieht in der Fortsetzung des Förderprogramms ein positives Signal.